WICHTIGE ERSTE SCHRITTE

Im Falle eines Sterbefalls sollte zunächst ein Arzt gerufen werden, der einen Totenschein ausstellt. Anschließend können Sie uns kontaktieren, damit wir Sie bei allen weiteren Schritten begleiten und unterstützen.
Sie erreichen uns 24 Stunden unter Tel. (0335) 625 75.

Sterbefall zu Hause Symbol

Zu Hause

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (bundesweit: Tel. 116 117) an.

Sterbefall im Krankenhaus Symbol

Krankenhaus

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus informiert das Pflegepersonal einen Arzt.

Sterbefall in einem Pflegeheim Symbol

Heim/Hospiz

Bei einem Sterbefall in einem Pflegeheim oder Hospiz informiert das Pflegepersonal einen Arzt.

Benötigte Dokumente

Ein Sterbefall bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch sehr viele Formalitäten. Das Bestattungshaus Roswitha Fiebig kümmert sich um alle Formalitäten, dazu benötigt es aber folgende Dokumente:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • ggf. Sterbeurkunde vom Ehepartner
  • ggf. Buch der Familie
  • ggf. Grabstellennutzungsvertrag
  • Scheidungsurteil
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Rentenversicherungsnummer

Sollten Sie nicht alle Dokumente finden,
stehen wir Ihnen zur Seite und finden gemeinsam eine Lösung.

Rechtliche Hinweise

Wir stehen Ihnen im Fall eines Sterbefalls gern zur Seite und unterstützen Sie in dieser schweren Zeit. Sollten Sie sich unsicher sein, was Sie zu tun haben, rufen Sie uns einfach an, wir sind für Sie 24 Stunden erreichbar unter (0335) 625 75. Am Telefon geben wir Ihnen Hinweise, was Sie zu tun haben und was Sie nicht machen sollten.

Bei verschiedenen Todesfällen unterscheidet das deutsche Recht wie folgt:

Natürlicher Todesfall

Wenn es sich um einen natürlichen Todesfall handelt muss als Erstes ein Arzt einen Totenschein ausstellen, der formell den Tod bestätigt. Bei einem Sterbefall im Hause informieren Sie bitte möglichst den Hausarzt, denn nur dieser kennt die Krankengeschichte des Verstorbenen. Im Altenheim oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt dies das Personal. Im Krankenhaus wird ein diensthabender Arzt einen Totenschein ausstellen. Im Totenschein stehen unter anderem folgende Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum und wann und wo der Verstorbene gestorben ist. Dieser öffentliche Teil des Totenscheins wird für die Ausstellung von Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt benötigt. In einem weiteren, verschlossenen Umschlag befinden sich Angaben zur Krankengeschichte sowie zur Todesursache. Dieser vertrauliche Teil der Todesbescheinigung wird z.B. zur Feuerbestattung oder für die zweite amtsärztliche Leichenschau benötigt.

Unfall oder ein Anderes Ereignis

Ist ein Unfall oder ein anderes nicht natürliches Ereignis zu vermuten, muss die Polizei benachrichtigt werden. Die Polizei veranlasst alle weiteren nötigen Maßnahmen und informiert den polizeilichen Vertragsbestatter. Sie als Angehörige sind nicht gezwungen, diesen auch mit der Beerdigung zu beauftragen. Wählen Sie den Bestatter, den Sie möchten! Hat der Arzt einen Totenschein ausgestellt, der den natürlichen Tod bestätigt, kann der Verstorbene zu unseren eigenen Kühlzellen überführt werden. Bei einem Sterbefall zu Hause muss dies nicht sofort passieren, es gibt aber ein gesetzlich vorgeschriebenes Zeitfenster von 36 Stunden, in denen die Überführung erfolgen muss. Dies gibt Ihnen Gelegenheit, Verwandte und Freunde zu informieren, die möglicherweise noch am Sterbebett Abschied nehmen möchten.